Seite 21 Das Obergericht erkennt: 1. Unter Aufhebung der angefochtenen Verfügung der IV-Stelle vom 13. November 2018 wird die Beschwerde von A.__________ teilweise gutgeheissen. Dem Beschwerdeführer wird rückwirkend folgender Rentenanspruch zuerkannt: - vom 4. Oktober 2012 bis Dezember 2014: Anspruch auf ¾ Rente - von Januar 2015 bis April 2015: Anspruch auf ½ Rente - von Mai 2015 bis Oktober 2015: Anspruch auf ¼ Rente Insoweit der Beschwerdeführer die Ausrichtung einer Rente ab November 2015 verlangt, wird sein Begehren abgewiesen.