• Zeitraum Januar 2015 - April 2015 Gemäss eigenen Angaben des Beschwerdeführers hat seine Arbeitsunfähigkeit ab Januar 2015 schliesslich zunächst noch 35% und ab März bis Ende April 2015 schliesslich noch 30% betragen. Mit anderen Worten macht er geltend, ab Januar 2015 zunächst zu 65% und ab März 2015 zu 70% arbeitsfähig gewesen zu sein. Diese Angaben erscheinen durchaus nachvollziehbar, wenn man wiederum berücksichtigt, dass Dr. I._______ ab Oktober / November 2014 eine schrittweise Erhöhung der Arbeitsfähigkeit für zumutbar hielt. Dass Dr. G.___