Seite 18 einem Valideneinkommen im Betrag von Fr. 124‘072.-- und einem Invalideneinkommen im Betrag von Fr. 38‘874.-- (entsprechend einem 50%-Pensum) resultiert somit ein IV- Grad von über 60%. Dies führt gestützt auf die dargelegten Gesetzesbestimmungen (vgl. E. 2.4 a und c vorstehend) zu einem Rentenanspruch des Beschwerdeführers auf eine ¾-Rente.