davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum von Oktober 2012 bis Oktober 2014 für eine adaptierte Arbeit als zu 50% arbeitsfähig zu betrachten ist. Der Invaliditätsgradermittlung ist entsprechend diese gestützt auf die IV- Akten medizinisch ausgewiesene Arbeitsfähigkeit zu Grunde zu legen. Ausgehend von