____ hat diese von ihm attestierte Arbeitsfähigkeit im Umfang von 50% ausserdem - in offensichtlich grosszügiger Betrachtung - für ein Jahr ab seiner Begutachtung, mithin bis Oktober 2014 angenommen. Insoweit der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift zur Arbeitsfähigkeit in dieser Zeit abweichende Angaben macht (vgl. Beschwerde, S. 18), sind seine Angaben nicht durch anderweitige ärztliche Berichte widerlegt, welche geeignet wären, die beweiskräftigen gutachterlichen Einschätzungen in Frage zu stellen. Dass die vom behandelnden Psychiater Dr. G.___