Schlussfolgerungen der Experten begründet sind (vgl. anstelle vieler: Urteil des Bundesgerichts 9C_478/2019 vom 30. September 2019, E. 3.1, m.w.H.). Ferner sind die ärztlichen Auskünfte eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Frage, welche Arbeitsleistungen der Person noch zugemutet werden können (BGE 132 V 93, E. 4, 140 V 19, E. 3.2). Dabei ist externen Beurteilungen bei überzeugendem Beweisergebnis in der Regel volle Beweiskraft zuerkennen, solange nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit der Expertise sprechen.