f. Der Beschwerdeführer hat in seiner Beschwerdeschrift detailliert angegeben, in welchem Zeitraum bei ihm welches Ausmass an Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben soll (Beschwerde, Ziff. 8.1). Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit stützen sich Verwaltung und Gericht auf Unterlagen, welche von ärztlichen und gegebenenfalls auch anderen Fachleuten zur Verfügung zu stellen sind. Aufgabe der ärztlichen Fachperson ist es, den Gesundheitszustand zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang und bezüglich welcher Tätigkeiten die versicherte Person arbeitsunfähig ist.