Seite 11 d. Mit Schreiben vom 26. Juli 2017 teilte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers der Vorinstanz mit, zusammen mit Dr. G._______ habe ihr Mandant das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden ausgewählt und sei bereits dorthin überwiesen worden; den Termin des Vorgesprächs werde sie nach dessen Festsetzung noch mitteilen (IV-act. 143). Am 3. August 2017 berichtete die Rechtsvertreterin der Vorinstanz, dass tags darauf das Erstgespräch bei Dr. R.__________ stattfinde (IV-act. 144).