mit Einschreiben vom 30. Juni 2017 auf, bis zum 8. August 2017 eine Klinik auszusuchen und sich von Dr. G._______ zu einem Vorgespräch überweisen zu lassen. Der Termin müsse der Invalidenversicherung bekannt gegeben werden. In einem zweiten Teil werde der Beschwerdeführer dann in Form einer weiteren Auflage zu einer im Detail beschriebenen Behandlung aufgefordert. Gleichzeitig wies die Vorinstanz den Beschwerdeführer ausdrücklich auf seine Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten sowie die Folgen bei einer allfälligen Verletzung derselben hin (IV-act. 140).