2.2 In der angefochtenen Verfügung vom 13. November 2018 (IV-act. 166) begründet die Vorinstanz ihre Leistungsabweisung im Wesentlichen gestützt auf zwei verschiedene Argumentationsschienen: Zur Hauptsache wird die leistungsabweisende Verfügung damit erklärt, es müsse „aus IV-rechtlicher Sicht aufgrund der Indikatorenprüfung nach wie vor von einer vollen Arbeitsfähigkeit adaptiert ausgegangen werden“ . Gleichzeitig weist die IV-Stel- le im Sinn einer (zusätzlichen) formalen Begründung darauf hin, „die IV-rechtlich nicht erfüllte medizinische Auflage [sei] als zusätzlicher Indikator in die weitere Entscheidungsfindung miteinzubeziehen.“