Nachdem keine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verlangt hatte, wurde die Streitsache zur Beratung an der Sitzung vom 21. Januar 2020 traktandiert. Das Gericht hiess die Beschwerde teilweise gut und sprach dem Beschwerdeführer zeitlich befristete Rentenleistungen zu, wie sich aus nachfolgend angeführten Erwägungen ergibt. Erwägungen 1. Formelles