L. Gegen diese Verfügung richtet sich die vom Beschwerdeführer beim Obergericht eingereichte Beschwerde vom 14. Dezember 2018 (act. 1) mit den eingangs erwähnten Anträgen. Mit Vernehmlassung vom 4. Februar 2019 (act. 6) ersuchte die Vorinstanz um deren Abweisung. Nach einer Replik des Beschwerdeführers vom 28. Februar 2019 (act. 9) verzichtete die Vorinstanz stillschweigend auf Einreichung einer Duplik. Nachdem keine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verlangt hatte, wurde die Streitsache zur Beratung an der Sitzung vom 21. Januar 2020 traktandiert.