Seite 8 Abweisung des Rentenanspruchs damit, es müsse beim Beschwerdeführer von einer vollen Arbeitsfähigkeit adaptiert ausgegangen werden. Bei einem Valideneinkommen im Betrag von Fr. 124‘072.-- und einem Invalideneinkommen im Betrag von Fr. 77‘748.-- resultiere ein rentenausschliessender IV-Grad von 37%.