Er wolle aber trotzdem diese Stelle nicht aufgeben (IV-act. 157). Aufgrund dieser Ausgangslage verzichtete die IV-Stelle auf weitere Eingliederungsmassnahmen und leitete direkt die Rentenprüfung ein (IV-act. 158). Am 15. August 2018 erging ein leistungsabweisender Vorbescheid (IV-act. 162). Mit ausführlichen Erwägungen zur Indikatorenprüfung begründete die Vorinstanz die