K. In der Folge lud die IV-Stelle den Beschwerdeführer zu einem weiteren Gespräch über den aktuellen Stand der beruflichen Eingliederung ein, welches am 17. Mai 2018 stattfand. Der Beschwerdeführer berichtete, er arbeite im Jahresdurchschnitt in einem Pensum von 50% beim P.__________ im Mandatsverhältnis; aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten sei es ihm gut möglich, gesundheitliche Einschränkungen abzufedern; ein höheres Arbeitspensum könne ihm der P.__________ allerdings nicht anbieten. Er wolle aber trotzdem diese Stelle nicht aufgeben (IV-act. 157).