Am 2. November 2017 informierte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers, ihr Mandant sei am 19. Oktober 2017 stationär ins PZAR eingetreten, kommende Woche werde der Austritt erfolgen, im Anschluss daran werde ihr Klient rund 8 Wochen weiter ambulant im PZAR betreut. Hierauf ersuchte die IV-Stelle bei der Rechtsvertreterin (erneut) um Zusendung des detaillierten Behandlungsplans der aktuellen psychiatrischen Behandlung (IV-act. 146).