Mit Schreiben vom 3. August 2017 teilte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers der IV-Stelle ausserdem ergänzend mit, das Erstgespräch im PZAR finde am 4. August 2017 bei Dr. R.__________ statt. Die IV-Stelle reagierte darauf mit Schreiben vom 4. August 2017 (IV-act. 145) und führte aus, sie begrüsse es sehr, dass der Beschwerdeführer in der Lage sei, in der Verwaltung beim P.__________ einer Tätigkeit nachzugehen; es liege am Beschwerdeführer, sich so zu organisieren, dass er sich allenfalls ausserhalb des Tourneebetriebs der Schadenminderungsauflage unterziehen könne.