J. Mit Schreiben vom 4. Juli 2017 (IV-act. 141) sicherte der Beschwerdeführer der IV-Stelle zu, er sei bemüht, noch vor Ferienabwesenheit seines behandelnden Psychiaters einen Termin zu bekommen. Er berichtete, er erledige derzeit an rund 3.5 Wochentagen diverse administrative Arbeiten für den P.__________, weshalb ein längerer stationärer Aufenthalt dazu führen könnte, dass er diese Stelle verlieren würde. Daher werde er versuchen, einen Weg zu finden, dass er allenfalls von Sonntagnachmittag bis Donnerstagmorgen arbeiten könne und sich jeweils anschliessend in die stationäre Behandlung begebe.