In Form einer zweiten Auflage werde der Beschwerdeführer zu einer im Detail beschriebenen Behandlung aufgefordert werden. Der Beschwerdeführer wurde in diesem Schreiben ausdrücklich auf seine gesetzliche Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten und die Folgen bei deren Nichteinhaltung hingewiesen (IV-act. 140).