I. Nachdem dieses Urteil unangefochten in Rechtskraft erwachsen war, forderte die IV-Stelle den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. Juni 2017 auf, als erster Teil der Auflage bis zum 8. August 2017 eine Klinik auszusuchen und sich von Dr. G._______ zu einem Vorgespräch überweisen zu lassen; dieser Termin sei der IV-Stelle bekannt zu geben. In Form einer zweiten Auflage werde der Beschwerdeführer zu einer im Detail beschriebenen Behandlung aufgefordert werden.