Seit September 2014 sei er zudem im Bereich Vorsorgeberatung als Selbständigerwerbender angemeldet und erwarte, dort vermutlich im Jahr 2015 einen Umsatz von maximal Fr. 8‘400.-- zu realisieren. Dr. G._______ berichtete im Arztbrief vom 19. April 2015 (IV-act. 99), er sehe den Patienten alle zwei bis drei Wochen für eine dreissigminütige Behandlung. Daneben werde medikamentös therapiert. An guten Tagen betrage die Arbeitsfähigkeit in der L.__________ maximal 50%. Gemäss Eingliederungsbericht und Mitteilung vom 3. Juni 2015 (IV-act. 106 und 107; vgl. auch die Aktennotiz vom 7. Mai 2015 [IV-act.