___ domiziliert, wo der Versicherte mit seiner Freundin wohne. Aufgrund der diskreten medizinischen Befunde sei umgehend eine berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem Ziel einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in die Wege zu leiten bzw. - bei mangelndem Interesse - der Beschwerdeführer auf die Selbsteingliederung zu verweisen, unter Durchführung der von Gutachter Dr. I._______ empfohlenen medizinischen Massnahmen. Mit Urteil vom 19. November 2014 (IV-act. 86) wies das Obergericht die Beschwerde ab (Verfahren O3V 14 4). Eine