ideal adaptiert sei hinsichtlich Flexibilität betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsintensität, machten berufliche Massnahmen keinen Sinn. Mit Beschwerdeantwort vom 29. April 2014 (IV-act. 78) entgegnete die IV-Stelle, die Tätigkeit bei der am 9. November 2012 in das Handelsregister eingetragenen L.__________ - Gesellschafterinnen seien M.__________, die Lebenspartnerin des Versicherten, und N.__________, dessen Mutter - sei nicht optimal adaptiert. Die Firma sei an derjenigen Adresse in O.__________ domiziliert, wo der Versicherte mit seiner Freundin wohne.