In der Folge erkundigte sich der mittlerweile anwaltlich vertretene Versicherte mit Schreiben vom 7. Februar 2014 (IV-act. 69) bei der IV-Stelle hinsichtlich einer Unklarheit im Gutachten I._______ (Ziff. 8.2.6). Die Verwaltung stellte daraufhin mit Schreiben 24. Februar 2014 (IV-act. 70) in Absprache mit dem Gutachter klar, dass gegenwärtig während einem Jahr lediglich eine 50%ige adaptierte Tätigkeit zumutbar sei, ab dem zweiten Jahr jedoch - unter anhaltender Therapie - eine stufenweise Steigerung auf eine volle Arbeitsfähigkeit.