F. Nach einer weiteren Stellungnahme von Dr. H.__________ vom RAD vom 14. November 2013 (IV-act. 56) gewährte die IV-Stelle dem Beschwerdeführer mit Mitteilung vom 15. November 2013 (IV-act. 58) bzw. Verfügung vom 31. Januar 2014 (IV-act. 67) erneut Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche. In der Folge erkundigte sich der mittlerweile anwaltlich vertretene Versicherte mit Schreiben vom 7. Februar 2014 (IV-act. 69) bei der IV-Stelle hinsichtlich einer Unklarheit im Gutachten I.