an Psychologin K.__________ delegierten Psychotherapie und die fragliche Medikamenten-Compliance wiesen auf eine begrenzte Krankheitseinsicht und einen sehr erschwerten Zugang zur eigenen Psyche im Zusammenhang mit Leistungsorientierung und Beziehungswünschen hin. Fraglich sei, weshalb sich der Versicherte trotz der während mehr als zwei Jahren attestierten fast 100%igen Arbeitsunfähigkeit ohne plausible Begründung nicht auf eine stationäre Behandlung eingelassen und weshalb er die Behandlung bei Psychologin K.__________ im März 2013 abgebrochen habe. Als technischer Verkäufer im Innen- und teilweise