Vor drei bis vier Jahren habe er begonnen, Sachen liegen zu lassen und unzuverlässig zu werden. Der belastende Ehekonflikt und die eher von ihm ausgegangene Trennung im Jahr 2010 hätten keinen bewussten Einfluss auf die Beschwerden. Die Kündigung durch die D.__________ sei nach dem Scheitern eines begleiteten Arbeitsversuchs im September 2011 aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Beim Versicherten sei von einer rezidivierenden depressiven Störung und akzentuierten Persönlichkeitszügen (narzisstisch, ängstlich vermeidend und emotional instabil) auszugehen. Der Abbruch der durch Dr. G._______ an Psychologin K.__