E. Auf Anraten des RAD (Dr. H.__________ ) vom 8. August 2013 (IV-act. 43) erfolgte vorgängig der Rentenprüfung eine Abklärung durch Psychiater Dr. I.__________. Dessen Gutachten vom 10. Oktober 2013 (IV-act. 55, 1/42; s. auch den Bericht vom 5. November 2013 [IV-act. 55, 26/42] der bei Dr. I._______ tätigen Psychotherapeutin J.__________ über die testpsychologische Untersuchung) ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer vor fünf bis sieben Jahren angefangen habe, 12-16h/Tag zu arbeiten, nachdem er frühmorgens jeweils noch eine Stunde Sport getrieben habe. Vor drei bis vier Jahren habe er begonnen, Sachen liegen zu lassen und unzuverlässig zu werden.