Inzwischen sei sie eingestellt worden, da der Patient alles für die Gesundung Nötige aus eigenem Antrieb beitrage. Die rein psychiatrische Behandlung erfolge weiterhin durch Dr. G._______. Im weiteren Bericht vom 11. Juli 2013 (IV-act. 42) wies Dr. G._______ darauf hin, die Ursache der Beschwerden sei in der immer noch laufenden Auseinandersetzung mit der Ehefrau zu sehen.