Die IV-Stelle erteilte ihm daraufhin mit Verfügung vom 20. September 2012 (IV-act. 26) Kostengutsprache für vierzig Einzellektionen in Französisch über Fr. 3'500.-- im Rahmen einer Frühinterventionsmassnahme. Gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 28. Februar 2013 (IV-act. 31) berichtete der Versicherte u.a., dass ihm die gegenwärtige Tätigkeit im Verkauf von Naturkosmetik an Drogerien, die er sich mit seiner Lebenspartnerin teilen könne, entspreche und Spass mache.