Ferner gewährte sie ihm mit Schreiben vom 5. Juli 2012 (IV-act. 19) Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche. Der Beschwerdeführer entgegnete zunächst mit Schreiben vom 30. Juli 2012 (IV-act. 20), es sei eine weitere Rehabilitation mit noch unbestimmter Dauer geplant, um dann aber gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 17. August 2012 (IV-act. 22) telefonisch mitzuteilen, dass er ab September 2012 in der Westschweiz eine Verkaufstätigkeit im Aussendienst mit einem Pensum von vorerst 20% aufnehmen könne, weshalb er seine Französischkenntnisse aufzubessern wünsche. Die IV-Stelle erteilte ihm daraufhin mit Verfügung vom 20. September 2012 (IV-act.