C. Nach Einholung einer Stellungnahme beim regionalärztlichen Dienst der Invalidenversicherung Ostschweiz (RAD; Psychiaterin Dr. H.__________) vom 27. Juni 2012 (IV-act. 17) erkundigte sich die IV-Stelle mit Schreiben vom 4. Juli 2012 (IV-act. 18) beim Beschwerdeführer, wann nach dem Abbruch der Rehabilitation erneut und für wie lange mit einer solchen zu rechnen sei. Ferner gewährte sie ihm mit Schreiben vom 5. Juli 2012 (IV-act. 19) Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche.