Mit Bericht vom 3. Mai 2012 (IV-act. 7) meinte auch der den Beschwerdeführer seit 12. Dezember 2011 behandelnde Psychiater Dr. G.__________, nach einem zunächst noch gewisse Zeit in Anspruch nehmenden Rehabilisationsprozess sei zu erwarten, dass es dem Beschwerdeführer gelinge, wieder eine vollständige Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Der aktuell vorgesehene ambulante Rehabilitationsaufenthalt habe nun allerdings wegen Überforderung des Beschwerdeführers abgebrochen werden müssen, weshalb das nächste Ziel sei, den ambulanten Rehabilitationsaufenthalt raschestmöglich wieder aufzunehmen.