Seite 2 zugehen. Der anfängliche Wunsch des Beschwerdeführers, ohne Medikamente auszukommen, sei in Anbetracht der persönlichen Anstrengungen, die Situation selber zu lösen, und der guten Selbsteffizienz nicht als Malcompliance zu werten. Der Patient wünsche nun aber selber eine intensivere Therapie wie beispielsweise eine teilstationäre Rehabilitation.