Eine solche sieht er auch in der angestammten Tätigkeit als gegeben an (IV-act. 106-37/43), jedoch handelt es sich hierbei offensichtlich um ein Missverständnis, da die Aussage der SUVA, welche anlässlich der letzten kreisärztlichen Untersuchung bestätigt wurde, der Beschwerdeführer sei aus somatischer Sicht 100% arbeitsfähig, sich auf eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit und damit auf eine adaptierte Tätigkeit bezog (IV-act. 41.2-15/228 und IV-act. 121.7). Dr. med.