Seite 11 Grundhaltung und fehlende Veränderungsmotivation des Beschwerdeführers, welche durch die Diagnose nur zum Teil erklärt werden könne (IV-act. 106-36/43). Dr. med. B.__________ geht ab 15. Februar 2016 von einer zu Beginn 50%-igen Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit aus (IV-act. 106-38/43). Eine solche sieht er auch in der angestammten Tätigkeit als gegeben an (IV-act.