Dieser Bericht ist insofern kritisch zu würdigen, als eine Änderung der Diagnose verneint, aber dennoch neu die Diagnose des Verdachts auf eine leichte Intelligenzminderung (ICD- 10: F70) gestellt wird. Grundsätzlich reicht eine Verdachtsdiagnose zur Anerkennung eines invalidisierenden Gesundheitsschadens nicht aus (Urteil des Bundesgerichts 9C_795/2017 vom 19. März 2018 E. 3.1.2 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 8C_468/2013 vom 24. Februar 2014 E. 6).