Seite 8 2.7 Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist die IV-Stelle ihrer Abklärungspflicht nachgekommen. Im Verlaufsbericht der Klinik Teufen vom 29. Dezember 2017 wird erstmals der Verdacht auf eine leichte Intelligenzminderung diagnostiziert (IV-act. 152-3/6). Dieser Bericht ist insofern kritisch zu würdigen, als eine Änderung der Diagnose verneint, aber dennoch neu die Diagnose des Verdachts auf eine leichte Intelligenzminderung (ICD- 10: F70) gestellt wird.