Dr. med. J.__________, Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, erklärte im RAD-Be- richt vom 25. Juni 2018, die Behandlungsauflage sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht erfüllt (IV-act. 162). Mit Schreiben vom 3. August 2018 wurde seitens der Klinik Teufen zur medikamentösen Behandlung des Beschwerdeführers Stellung genommen (IV-act. 172-46/47).