Im Bericht der SUVA über die kreisärztliche Untersuchung vom 24. November 2016 befand Dr. med. H.__________, Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, dass keine Änderung der somatischen Befunde zur kreisärztlichen Untersuchung vom 25. Juni 2012 und der versicherungsmedizinisch-chirurgischen Untersuchung vom 2. Februar 2015 bestehe. Unter Berücksichtigung der aktuellen klinischen Befunde ergebe sich keine Änderung hinsichtlich des am 25. Juni 2012 festgelegten Zumutbarkeitsprofils für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten. Eine berufliche Tätigkeit als Bauvorarbeiter mit entsprechender Hitze- und Kälteexposition sei nicht mehr möglich (IVact. 121.7)