Seite 6 Rückkehr in den angestammten Beruf sei im Umfang von 6 – 8 Stunden pro Tag möglich. Hingegen seien die psychischen Probleme aktuell alleine als verantwortlich für die Situation und die Unmöglichkeit der Reintegration in die Arbeitswelt zu sehen, weshalb eine psychiatrische Begutachtung angezeigt sei (IV-act. 90).