Dr. med. C.__________, Facharzt Chirurgie, stellte im Verlaufsbericht vom 12. Februar 2015 einen verschlechterten Gesundheitszustand fest mit einer seit dem Unfall für jede Tätigkeit 100%-igen Arbeitsunfähigkeit (IV-act. 77). Die SUVA hielt im Bericht über die chirurgische Untersuchung vom 2. Februar 2015 fest, dass insgesamt die Folgen der Verbrennungen mit kosmetisch und funktionell hervorragendem Ergebnis ausgeheilt seien (IV-act. 121.49-4/9). Im Verlaufsbericht der Klinik Teufen vom 19. Februar 2015 wurde bei stationärem Gesundheitszustand und unveränderter Diagnose von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit seit Mai 2011 ausgegangen (IV-act. 79).