Seite 5 2.5 Die IV-Stelle stellt sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass aus somatischer Sicht eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit und damit eine ganze Rente vom 1. Juni 2010 bis 31. August 2012 gerechtfertigt sei. Aufgrund der psychischen Einschränkungen bestehe jedoch unter Berücksichtigung der Inkonsistenzen und Aggravationstendenzen keine rentenbegründende Invalidität.