3.1. Nach Art. 69 Abs. 1bis IVG sind Beschwerdeverfahren bei Streitigkeiten um die Bewilligung oder Verweigerung von Leistungen der Invalidenversicherung kostenpflichtig. Die Kosten werden nach dem Verfahrensaufwand und unabhängig vom Streitwert in einem zwischen CHF 200.00 und CHF 1'000.00 liegenden Rahmen festgesetzt. Vorliegend erscheint eine Gebühr von CHF 800.00 als angemessen. Diese ist dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 53 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 VRPG; vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_304/2018 vom 6. Juli 2018 E. 4.2.1).