Dies entspricht wiederum einem Jahreseinkommen von CHF 82‘092.00. Obwohl dieses Ergebnis nicht mit dem Valideneinkommen übereinstimmt, wie es von der IV-Stelle festgelegt wurde (vgl. act. 8.2/117, S. 1), wirkt sich diese Abweichung nicht auf das Ergebnis aus (vgl. hierzu E. 2.5.4). Diese Differenz und deren Ursache können deshalb vernachlässigt werden.