2.4.7. Bleibt noch zum Gesuch des Beschwerdeführers um Einholung der Gutachten eines Arbeitsmarkt-Fachmannes sowie eines Arbeitsmediziners Stellung zu nehmen (vgl. act. 1, S. 4). Bereits in der monodisziplinären Abklärung sind arbeitsmedizinische Ausfüh-