Seite 14 8. Februar 2017 kommen vollschichtige Tätigkeiten mit bis zu mittelschwerer körperlicher Arbeit in Wechselhaltung und ohne Zwangshaltungen der Wirbelsäule in Frage, ohne repetitiv erforderliche Vorbeuge- oder Rotationshaltungen der Lendenwirbelsäule. Zudem sei ein regelmässiges Exponieren gegenüber Kälte, Nässe und Zugluft sowie atemwegreizenden Aerosolen zu vermeiden. Sofern der erlernte Beruf diesen Kautelen entspreche, könne dieser weiterhin ausgeübt werden. Eine verminderte Leistungsfähigkeit bestehe bei vollschichtigem Arbeitspensum nicht (act.