2.4.2. Das hiergegen vorgebrachte Bedenken des Beschwerdeführers, wonach nicht anzunehmen sei, dass realistischerweise irgendein Arbeitgeber ihn noch einstellen werde (vgl. vorstehend E. 2.1.2.), begründet dieser vorwiegend mit der Gefahr eines erneuten Herzinfarktes infolge seines Herzleidens und mit dem Umstand, dass er bereits aufgrund seines hohen Alters von 59 Jahren keinerlei Möglichkeit mehr habe, eine Stelle zu finden (act. 1, S. 4).