8.2/98, S. 12). Im jüngeren Arztbericht zur beruflichen Integration/Rente vom 20. April 2018 verzichtet Dr. L. _____ hingegen in widersprüchlicher Weise auf eine Prognose und verweist stattdessen auf noch geplante, weiterführende kardiologische Untersuchungen (act. 8.2/98, S. 3, Ziff. 2.7). Unter Ziffer 1.3 des Arztberichtes vom 20. April 2018 wird sodann deutlich, dass die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers erst ab der geplanten Stress-MRI-Untersuchung für die Zukunft durch die daran beteiligten Ärzte des Kantonsspitals festgelegt werden sollte.