Seite 8 lung der medizinischen Situation grundsätzlich ein. Das Gutachten stützt sich zusätzlich auf eine anlässlich der Abklärung am Kantonsspital K. durchgeführten Lungenfunktionsprüfung ab (vgl. act. 8.2/56, S. 38 ff.), wertet diese aus (vgl. act. 8.2/56, S. 26) und setzt die Ergebnisse in Beziehung zu den übrigen Feststellungen (vgl. act. 8.2/56, S. 30 f.). Insbesondere setzt sich der RAD-Bericht auch mit einem in Bezug auf die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit anderslautenden Gutachten von Dr. B. __